Wieviel Netto bleibt auf meiner Lohnabrechnung vom Brutto übrig?

Jetzt unverbindliche Berechnung anfordern

Jetzt online berechnen

  • Krankenversicherung
    Ihre Krankenversicherung

    Profitieren Sie jetzt von einer auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Krankenversicherung!

    Auch bei einem rein beruflich bedingten Wechsel sind Sie in der Schweiz versicherungspflichtig.

    Von dieser Versicherungspflicht können Sie sich innerhalb von drei Monaten durch einen entsprechenden Versicherungsschutz aus dem Wohnland befreien. Ob dies für Sie Sinn macht und welche Möglichkeiten Sie insgesamt haben, erfahren Sie aus erster Hand von uns. Dabei stehen Ihnen attraktive Optionen für Ihre Krankenversicherung zur Verfügung. Wir informieren Sie, welche Grenzgängerversicherung am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Ersparen Sie sich die langwierige Recherche und fordern Sie noch heute unsere unverbindliche und individuelle Beratung an.

    Welche Vorteile bietet Ihnen das?

    • Garantiert günstige Beiträge
    • Berücksichtigung aller Varianten
    • Beratung über mögliche Beitragsrückerstattung
    • Informationen zu attraktiven Zusatzleistungen
    • Keine langwierige Recherche notwendig
    • 100% Anerkennung in der Schweiz und in Deutschland
  • Nettolohnrechner
    Wieviel Netto bleibt Ihnen?

    Klare Frage, klare Antwort? Mit unseren Nettolohninformationen in jedem Fall!

    So einfach die eingangs gestellte Frage auch sein mag, so komplex und verschieden ist auch Ihre persönliche Situation. Mit unserer Nettolohn-Berechnung informieren wir Sie detailliert über die zu erwartenden Abzüge, sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland. Damit sind Sie optimal auf anstehende Gehaltsverhandlungen vorbereitet.

    • Optimale Vorbereitung für Gehaltsverhandlungen
    • Einfache Budget-Planung der privaten Finanzen
    • Übersichtliche Darstellung der Lohnabzüge in der Schweiz
    • Ratgeber zur Vorgehensweise
    • Wertvolle Entscheidungshilfe
    • Vorschläge zu Steuerspar-Möglichkeiten
  • Steuern sparen
    Wieviel können Sie sparen

    Steuerfinanzierte Altersvorsorge – Direktversicherung für Grenzgänger

    Nutzen Sie jetzt alle Vorteile, die der berufliche Wechsel in die Schweiz bietet.

    Seit 1972 ist die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge in der Verfassung der Schweiz mit einem 3-Säulen-System verankert. Doch was genau steckt dahinter? In unserem exklusiven Begleitmaterial, welches Sie kostenfrei erhalten, erklären wir Ihnen das System von A bis Z. Dort erfahren Sie, wie die Säulen als Stütze für Ihre Grundsicherung im Alter dienen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie Sie als Grenzgänger auch von der dritten Säule profitieren. Gemeinsam mit Ihnen sorgen wir für die bestmögliche Kombination Ihrer Einkommens- und Arbeitssituation. So können Sie sich 100% Ihrer Karriere und sorgenfrei Ihrem Alltag widmen.

    Welchen Mehrwert bieten Ihnen die Leistungen aus unserem Portfolio?

    • Garantierte lebenslange Rente oder Kapitalabfindung
    • Optional: Sofortige Reduzierung der Steuervorauszahlung
    • Bis zu 47 % Beitragsvorteil aus Steuerersparnissen
    • Bis zu 6.816 € jährlicher Beitrag möglich

Nettolohnrechner


So könnte Ihre erste Lohnabrechnung aussehen

Beispielrechnung
Bruttogehalt
AHV/IV/EO
BVG (Pensionskasse)
NBUV
ALV
KTG
Quellensteuer (CH)
Auszahlungsbetrag
Weitere Abzüge/Kosten
Ek. Steuer (D)
Krankenversicherung

AHV/IV/EO

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, die Invaliditätsversicherung sowie die Erwerbsersatzordnung bilden die 1. Säule im Schweizer Rentensystem.

Der Beitragssatz für die erste Säule beträgt im Jahr 2021 zusammen 10,6%. Dieser Beitragssatz wird jeweils hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und automatisch vom Bruttolohn einbehalten.

Die AHV ist staatlich geführt und somit obligatorisch. Das bedeutet, dass ihr auch jeder Grenzgänger unterstellt ist.

BVG (Pensionskasse)

Die 2. Säule des Schweizer Rentensystems umfasst die berufliche Vorsorge, welche den Lebensstandard im Rentenalter, bei Invalidität und im Todesfall über das in der 1. Säule vorgesehene Existenzminimum hinaus sichern soll. Durch die individuelle Wahl der Pensionskasse durch Ihren Arbeitgeber ist zwar eine Mindestverzinsung gesetzlich vorgeschrieben, welche Gesamtrendite Ihre Pensionskasse jedoch erwirtschaftet, erfahren Sie in einem jährlichen Kontostand, der Ihnen zugesandt wird. Der Beitragssatz für den obligatorisch versicherten Lohn ist nach Alter und Geschlecht unterschiedlich. Es sind mit (Arbeitgeber/Arbeitnehmer) 7 bis 18 % Beitragssatz (Altersgutschrift) zu rechnen.

UVG/NBU (Unfallversicherung)

Grundsätzlich sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Die Unfallversicherung (UVG) deckt Schäden, die entstehen, wenn der Versicherte verunfallt oder beruflich erkrankt.

Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden in der Woche arbeiten, sind zudem obligatorisch über eine Nichtberufsunfall-Versicherung (NBU) versichert, um auch Freizeitunfälle inklusive Arbeitsweg abzusichern. Die Prämien zur UVG/NBU – und somit auch die Abzüge auf Ihrem Lohnausweis – sind unterschiedlich hoch, da diese abhängig von Berufs-gruppen und mit den dadurch unterschiedlichen Risiken verbunden sind. In der Regel bewegen sich die Beitragssätze zwischen 1 und 3 %.

ALV - Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist obligatorisch. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer teilen sich die Prämienzahlung.

Durch ein Abkommen ist geregelt, dass der Arbeitslosengeldanspruch für Grenzgänger mit Wohnort im Heimatstaat (Deutschland) die versicherungspflichtigen unselbstständigen Beschäftigungszeiten (Anwartschaft und Anspruchsdauer) so berücksichtigt werden, als wären sie im Inland zurückgelegt worden. Es gilt zu beachten, dass die Beiträge zwar aufgrund des oft hohen Gehaltes in der Schweiz entrichtet werden, beim Erhalt des Arbeitslosengeldes allerdings die deutsche Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt wird.

Krankentagegeld

Anders als in Deutschland besteht für den Arbeitgeber in der Schweiz keine Pflicht zur 6-wöchigen Lohnfortzahlung aufgrund Krankheit. In der Praxis ist es heute so, dass viele Arbeitgeber für ihre Lohnfortzahlungspflicht freiwillig oder aufgrund des Gesamtarbeitsvertrages eine (Kollektiv-)Krankentagegeldversicherung abschließen. Dies ist möglich, sofern die Leistungen für den Arbeitnehmer als mindestens gleichwertig einzustufen sind.

In der Regel beinhaltet die Lohnfortzahlung durch eine Krankentagegeldversicherung eine Absicherung des Lohnes von 80-100 % und wird für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit bis maximal 2 Jahre erstattet. Der Beitragssatz liegt für den Arbeitnehmer in der Regel bei ca. 1 % des Bruttolohnes. In manchen Fällen übernimmt dies der Arbeitgeber.

Quellensteuer

Die Besteuerung des Grenzgängers ist durch das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Deutschland-Schweiz) geregelt.

Der Grenzgänger zahlt seine Steuern grundsätzlich in Deutschland. Allerdings behält der Schweizer Arbeitgeber vom Bruttolohn eine Grenzgängerabgabe, die sogenannte Quellensteuer, ein. Die Quellensteuer beträgt 4,5 % und wird der deutschen Einkommensteuer angerechnet. Eine Doppelbesteuerung findet somit also nicht statt, die Steuerlast wird, vereinfacht ausgedrückt, quasi auf beide Länder aufgeteilt.

Einkommensteuer (D)

Aufgrund des Wohnsitzes in Deutschland wird der Grenzgänger als unbeschränkt steuerpflichtig angesehen und hat somit für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die vierteljährliche Vorauszahlung der deutschen Einkommensteuer wird auf Grundlage des Lohnes, der Werbungskosten, Krankenversicherungsbeiträge, Fahrtkosten etc. errechnet und dem Grenzgänger in Form eines Vorauszahlungsbescheids zugestellt. Der Umrechnungskurs für ein Kalenderjahr wird jährlich (nachträglich) von der Finanzverwaltung festgelegt, was in manchen Fällen zu hohen Nachzahlungen führen kann, sollten Vorauszahlungsbescheide noch mit einem älteren Umrechnungskurs ausgestellt und nicht aktualisiert worden sein.

Krankenversicherung

Nach dem Krankenversicherungsgesetz der Schweiz (KVG) ist eine reine Krankenpflegeversicherung für Arbeitnehmer obligatorisch. Man muss also zumindest eine Grundversicherung abschließen, die grundlegende Leistungen abdeckt. Diese Versicherungspflicht wird – anders als in Deutschland – nicht automatisch über den Arbeitgeber abgewickelt, sondern der Grenzgänger muss sich selbst um seinen Versicherungsschutz kümmern. Ebenso beteiligt sich der Arbeitgeber nicht an den zu entrichtenden Beiträgen. Diese muss der Grenzgänger komplett selbst tragen. Der Grenzgänger hat aktuell (2020) bis zu 3 Möglichkeiten, sich zu versichern.

Fordern Sie jetzt unverbindlich und kostenlos das Grenzgänger-Infomaterial an

Ihr persönliches Grenzgänger-Konzept

Das Konzept beantwortet all Ihre Fragen rund um Ihre neue Arbeitsstelle in der Schweiz. Mühsames Suchen nach den Antworten auf Ihre Fragen an verschiedenen Stellen bleibt Ihnen erspart.

Ihr individuelles Angebot

als Grenzgänger in der Schweiz

Jetzt Berechnung anfordern

Wir beraten Sie direkt, individuell und persönlich!

Als erfahrene Versicherungsagentur mit ausgewiesener Expertise für Grenzgänger wissen wir genau, welche Fragen Ihnen z. B. beim Thema Familienversicherung auf den Nägeln brennen. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der passenden Krankenversicherung und stehen jederzeit mit Rat und Tat an Ihrer Seite.

Jetzt unverbindliche Beratung anfordern

Mit über 20 Jahren Erfahrung für Sie vor Ort!

Bei uns erhalten Sie alle Informationen aus erster Hand und persönlich auf Sie zugeschnitten.

Der berufliche Wechsel in die Schweiz kann eine lukrative Angelegenheit sein. Als Grenzgänger profitieren Sie von den vergleichsweise hohen Gehältern in der Schweiz und den niedrigen deutschen Lebenshaltungskosten. Doch mit diesem Wechsel sind viele Fragen verbunden:

  • Wie sind Grenzgänger versichert?
  • Wo kann ich mich individuell beraten lassen?
  • Welche Versicherung brauche ich als Grenzgänger?
  • Was kostet mich als Grenzgänger die Versicherung?

Damit Sie sich auch künftig voll und ganz auf Ihre Karriere und Familie konzentrieren können, greifen wir Ihnen als erfahrener Ansprechpartner zu allen Fragen der Krankenversicherung, Altersvorsorge und weiteren themenverwandten Fragen unter die Arme. Fordern Sie dazu direkt unsere kostenlose und unverbindliche Beratung an. Dann müssen Sie nur noch ankommen, den Rest erledigen wir für Sie.